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Vergütung von Überstunden

Für die Mitarbeitergewinnung hat sich das Angebot der Bezahlung von Überstunden für Arbeitgeber auf der Suche nach neuen Fachkräften bezahlt gemacht. Denn nicht in jedem Arbeitsverhältnis gilt das als Selbstverständlichkeit. Worauf bei der Vergütung von Überstunden zu achten ist und wie diese aussehen kann, wird im folgenden Beitrag erklärt.

Was sind Überstunden

Als Arbeitnehmer ist man seinem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, die im Vertrag vereinbarte Zeit zur Verfügung zu stehen. Diese Zeit ist die reguläre Arbeitszeit. Darüber hinaus ist in vielen Arbeitsverträgen vorgesehen, dass bei Bedarf Mehrarbeit bzw. Überstunden zu leisten sind. Die Vergütung dieser Mehrarbeit kann individuell vereinbart werden, darf allerdings in keinem Fall den tariflichen Mindestlohn unterschreiten. In vielen Fällen werden Überstunden mit besonderen Zuschlägen vergütet. Dieses Mitarbeiterangebot ist als Corporate Benefit bei Arbeitnehmern sehr beliebt.

Die Vergütung von Überstunden

Vor einiger Zeit war es in vielen Unternehmen üblich, dass eine gewisse Anzahl geleisteter Überstunden mit dem Gehalt als bezahlt galten. Es gab also keine zusätzliche Vergütung der Mehrarbeit. Das hat sich mittlerweile etwas geändert und so werben Arbeitgeber in ihren Stellenangeboten vermehrt mit der Vergütung der Überstunden und in manchen Fällen sogar mit extra Zuschlägen.

Ohne Vergütung

In einigen beruflichen Bereichen kommt es jedoch immer noch vor, dass Überstunden anfallen, die nicht bezahlt werden. Das ist zum Beispiel auch bei Steuerberatern oder Rechtsanwälten der Fall. Hier erfolgt die Vergütung nicht nach Stunden, sondern nach der Erledigung vereinbarter Aufgaben. Auch im Falle einer besonders hohen Vergütung – die Grenzen hierfür legt das Bundesarbeitsgericht jährlich fest und unterscheidet dabei immer noch nach Ost- und Westdeutschland – ist die Bezahlung von Überstunden eher unüblich.

Verschiedene Varianten der Vergütung

Anstatt die Überstunden bezahlt zu kommen, hat man oftmals als Arbeitnehmer die Möglichkeit, diese in Freizeit umzuwandeln oder sie auf ein sogenanntes Lebenszeitkonto schreiben zu lassen.

Bei der Auszahlung der Überstunden zahlen Arbeitgeber in den meisten Fällen den vereinbarten Stundenlohn als Vergütung für die Mehrarbeit. Darauf zu achten ist, dass dies im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Dies gilt auch für die tariflichen oder freiwilligen Zuschläge. Einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge gibt es bislang nicht.

Gut zu wissen:
Laut BGB Abs.1 §612 gilt die Vergütung von Überstunden als vereinbart, wenn die Arbeit normalerweise gegen Bezahlung erfolgt. Wie die Vergütung der Überstunden m Ende erfolgt, entscheidet der jeweilige vom Arbeitnehmer unterzeichnete Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung.

Überstunden auszahlen lassen: Lohnt sich das?

Die Auszahlung von Überstunden ist in der Regel wenig lohnenswert, denn neben Steuern müssen auch Sozialabgaben auf die Stunden der Mehrarbeit geleistet werden. Bei sehr vielen Überstunden innerhalb eines Jahres kann deren Auszahlung sogar zur Erhöhung des Steuersatzes führen. Dann bleibt am Ende nicht mehr viel übrig. Haben sich viele Überstunden angesammelt und du möchtest dafür keinen Freizeitausgleich, dann solltest du die Auszahlung über mehrere Monate aufteilen und das über ein Jahr hinaus, um die Steuererhöhung zu vermeiden.

Überstunden in Rente umwandeln

Es gibt die Möglichkeit mithilfe eines Lebenszeitkontos die Vergütung der Überstunden in eine Rentenerhöhung zu investieren. Das Lebenszeitkonto legt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer an, um hier Geld für die Rente seiner Mitarbeiter einzuzahlen. Dasselbe kannst du auch mit der Vergütung deiner Überstunden tun.

Überstunden in Freizeit umwandeln

Der Freizeitausgleich ist eine beliebte Variante der Überstundenvergütung. Auch dieser muss im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Diese Option ist für beide Seiten lohnenswert, denn
* Arbeitnehmer sparen so Steuern und Sozialabgaben und haben zusätzliche freie Tage.
* Arbeitgeber sparen Kosten und profitieren von erholten und motivierten Mitarbeitern.

Die Vergütung von Überstunden – ob nun durch Geld oder in Form von freier Zeit – sind somit durchaus ein begehrtes Corporate Benefit und kommt als lockendes Mitarbeiterangebot immer wieder gerne zum Einsatz.