Datenschutzrichtlinien für Bewerbungsunterlagen nach DSGVO

 

Mit der Implementierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 unterliegen personenbezogene Daten, die im Rahmen der Jobsuche – einschließlich Ihres Lebenslaufs – preisgegeben werden, strikteren Datenschutzbestimmungen. Diese verstärkte Regulation betrifft die Verarbeitung persönlicher Informationen signifikant und erfordert somit erhöhte Sorgfalt im Bewerbungskontext.

 

Verknüpfung von Lebenslauf und Datenschutz gemäß DSGVO

Im Zuge einer Stellenbewerbung übermittelte persönliche Angaben fallen unter den Schutz der DSGVO. In diesem Ratgeber illustrieren wir, wie Ihre Bewerbungsunterlagen im Licht der Datenschutzvorgaben zu behandeln sind, und welche Aspekte Sie berücksichtigen müssen.

Kernprinzipien der DSGVO

Diese Verordnung dient dem Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU und hat die vormals gültigen Datenschutzrichtlinien abgelöst. Unternehmen sind nun verpflichtet, Ihre Daten mit Sorgfalt zu behandeln, sie nur zu den angegebenen Zwecken zu nutzen und lediglich für die dafür erforderliche Dauer zu speichern.

Die Implikationen für Personalvermittlungen und Zeitarbeitsunternehmen sind beachtlich und führen zu verstärktem administrativen Aufwand, der häufig Einwilligungen in Datenschutzpolitiken miteinschließt.

Relevante Informationen unter der DSGVO bei Bewerbungen

Vom Anschreiben über das Vorstellungsgespräch bis hin zu eventuellen Eignungstests unterliegen sämtliche Bewerbungsdaten der DSGVO.

Welche Informationen dürfen geteilt werden?

Recruiter dürfen essentielle Informationen weitergeben, darunter fallen Ihr Name, Wohnort, Verfügbarkeit, Berufserfahrung, Bildungsstand, weiterführende Qualifikationen, Sprachfertigkeiten und der Lebenslauf selbst. Kontaktdaten, Geburtsdatum und Geschlecht dürfen nur dann weitergegeben werden, wenn sie für die Vermittlung unerlässlich sind.

Untersagte Datenweitergabe

Die DSGVO unterscheidet allgemeine von „besonderen“ Kategorien personenbezogener Daten, die sensiblere Informationen wie ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder Gesundheitsdaten beinhalten. Selbst das Bewerbungsfoto bedarf spezifischer Bedingungen zur Verarbeitung.

Aufbewahrungs- und Löschfristen

Ihre Daten sollten nicht länger als für den Bewerbungsprozess notwendig gespeichert werden. Sollten Sie nicht eingestellt werden, so sind die Daten in der Regel sechs Monate nach Besetzung der Stelle zu löschen, es sei denn, Sie stimmen einer längeren Aufbewahrung schriftlich zu.

Ihre Datenschutzrechte

Sie besitzen das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten sowie das Recht auf Vergessenwerden. Unternehmen müssen eine klare Datenschutzerklärung bereitstellen, welche die Verarbeitung Ihrer Daten transparent macht.

Datenauswahl im Lebenslauf

Die von Ihnen bereitgestellten Informationen sollten der angestrebten Position entsprechen und normalerweise Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Berufsnetzwerkprofile beinhalten.

 

Fazit

Die DSGVO stärkt Ihre Position als Bewerber, indem sie dafür sorgt, dass Ihre Daten nach festgelegten Zeiträumen gelöscht und gesetzeskonform behandelt werden. Die sicherste Methode zum Schutz Ihrer persönlichen Daten besteht jedoch darin, ausschließlich solche Informationen weiterzugeben, die Sie tatsächlich preisgeben möchten.