Wasser, Kaffee und Obstkorb – das sind Dinge die keinen Jobsuchenden wirklich als Corporate Benefit überzeugen können. Anders sieht es allerdings mit der guten alten Kantine aus. Diese erlebt zurzeit eine Renaissance und wird von Arbeitnehmern als äußerst nützlicher Corporate Benefit wahrgenommen.
Kantine und ähnliche Mitarbeiterangebote
Wo in den Kantinen der 60er Jahre aufgewärmte Speisen in Wartehallen ähnlichen Räumen angeboten wurden, erscheinen die Kantinen der heutigen Zeit wie moderne Restaurants, in denen man nicht nur ausgezeichnet essen kann, sondern auch gerne ein wenig Zeit mit den Kollegen verbringt.
Gesundes Essen und eine erholsame Mittagspause – dieses Konzept machen sich immer mehr Unternehmen zu eigen. Haben sie doch längst erkannt, dass eine gute Mahlzeit und eine entspannte Pause nicht nur ihren Mitarbeitern, sondern auch dem ganzen Unternehmen zugutekommen. Denn anstatt nach einer stressigen Schnitzeljagd durch die halbe Stadt anschließend im Fast-Food-Koma zwei Stunden vor sich hin zu dösen, kehren die Angestellten nun entspannt und gesund ernährt aus der Kantine an ihren Arbeitsplatz zurück. In Großstädten hat sich die gute Qualität des Kantinenessens bereits herumgesprochen, sodass sich selbst auswärtige Gäste zum Essen einfinden.
Weitere Möglichkeiten
Selbst wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern keine Kantine anbieten kann, gibt es andere Möglichkeiten, um den Angestellten ein kostengünstiges, gesundes und entspanntes Mittagessen zu bieten.
Da wäre zum Beispiel der steuerfreie Zuschuss zum Mittagessen, mit dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein zusätzliches kleines Einkommen gewährt und selbst nebenbei noch Lohnkosten einspart.
Eine weitere Option ist die Kooperation mit bestimmten Restaurants in der Nähe. Der Arbeitgeber hat so einen gewissen Einfluss auf die gesunde Ernährungsweise seiner Angestellten und die wiederum müssen nicht lange nach einem Imbiss suchen, sondern können jeden Tag günstig und entspannt essen gehen.
Was sagt der Fiskus zur Verpflegung als Mitarbeiterangebot?
Um bezüglich der Steuern den besten Weg zu finden, sind ein paar Dinge zu beachten.
Der Fiskus stellt immer die Frage nach Annehmlichkeiten oder Sachbezug. Denn für das Finanzamt sind Annehmlichkeiten steuerfrei – dazu gehören Obst und freie Getränke. Im Gegensatz dazu gilt eine vollständige Mahlzeit als Sachbezug und wird vom Finanzamt pauschal versteuert.
Die Pauschalen ändern sich fortlaufen und so wurde 2020 ein Frühstück mit einem Wert von 1,80 € und ein Mittag- oder Abendessen mit 3,40 € versteuert.
Der Arbeitgeber muss den Sachbezug wie zusätzlichen Lohn versteuern und dafür Sozialabgaben zahlen. Er kann allerdings den Betrag mit 25 Prozent pauschal versteuern, sodass der Mitarbeiter seinen Essensgutschein Brutto für Netto erhält.
Eine Möglichkeit die Versteuerung komplett abzuwenden wäre, wenn der Arbeitnehmer einen bestimmten Eigenanteil an den Mahlzeiten (3,40 € in 2020) selbst trägt. In diesem Fall darf jedoch nur eine Mahlzeit pro Tag gesponsort werden. Für jede weitere greift dann wieder die Steuerpflicht.
Bei der Steuerpflicht spielt der monatliche Freibetrag zum Sachbezug eine große Rolle. Auch dieser wird vom Finanzamt festgelegt und ändert sich ständig.
Die Vorteile des Corporate Benefit
Beachtet man die Vorgaben des Fiskus, bietet eine Kantine bzw. der Essenszuschuss sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber Vorteile.
Vorteile Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer ist es von Vorteil, wenn für eine warme schmackhafte Mahlzeit gesorgt ist. Wenn man diese dann auch noch in angenehmer Atmosphäre einnehmen kann in dem Bewusstsein, dass man nicht einmal voll dafür aufkommen muss, stellt das einen deutlichen Mehrwert dar. Hinzu kommt das zusätzliche monatliche steuerfreie Einkommen.
Vorteile für den Arbeitgeber
Der Unternehmer kann sich mit dem Corporate Benefit gegenüber seinen Konkurrenten auf dem Stellenmarkt einen eindeutigen Vorteil verschaffen und sich als modernen Arbeitgeber ausweisen. Zusätzlich hat er teilweise Einfluss auf die Ernährungsweise seiner Mitarbeiter, was nachweislich zu geringeren Krankenständen führt. Und last but not least spart er Lohnkosten ein.